AGB

1. Arbeitszeitregelung und Reisezeiten

Die für ein Projekt benannten Berater stehen dem Kunden in der Regel während der normalen Arbeitszeit zur Verfügung. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden pro Tag. Der Tagessatz basiert auf 8 Stunden pro Tag. Mehr- oder Minderarbeitszeiten werden anteilsmäßig berechnet. Die Reisezeiten zum und vom Kunden werden diesem nicht berechnet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisezeiten zu anderen Orten als den vereinbarten Orten der Leistungserbringung, die im Auftrag des Kunden im In- und Ausland anfallen. Diese werden zu 50% als Arbeitszeit dem Kunden berechnet. Form und Umfang der Reisekosten werden im einzelnen Auftrag mit dem Kunden, auf Basis der Reiserichtlinien des Kunden, geregelt.

2. Geschäftsgeheimnisse

MCS Consult stellt sicher, dass alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle vom Kunden als vertraulicheingestuften Informationen streng vertraulich behandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde alle Informationen über Methoden und Vorgehensweisen von MCS Consult als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln.

3. Rechnungsstellung

MCS Consult stellt erbrachte Leistungen sowie angefallenen Nebenkosten nach Leistungserbringung, i.d.R. monatlich, nachträglich in Rechnung. Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.

4. Austausch von Beratern

MCS Consult ist berechtigt, in begründeten Fällen, wie Krankheit oder Kündigung, seine im Projekt eingesetzten Berater durch andere gleich qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Die Namen der Mitarbeiter und das Datum der Auswechslung müssen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Austausch bedarf der Zustimmung des Kunden. Andererseits ist der Kunde berechtigt, einen Mitarbeiteraustausch zu verlangen, falls die Beratungsleistung nicht zu seiner Zufriedenheit erbracht wird. Im Falle eines Ausfalls des Mitarbeiters aufgrund von bspw. Krankheit oder Kündigung wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren und rechtzeitig für einen gleichwertigen Ersatz sorgen.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die von MCS Consult erbrachte Leistung setzt die Mitarbeit des Kunden in jedem Stadium der Auftragsabwicklung in dem vereinbarten Umfang voraus.

6. Aufwandsschätzungen

Alle Angaben von MCS Consult zum Zeitaufwand für Erbringen der Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden erhaltenen Informationen gemacht. Zeichnet sich während der Auftragsabwicklung ab, dass Angaben nicht eingehalten werden können, so wird MCS Consult dies dem Kunden unter Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung unverzüglich anzeigen.

7. Rechte an den Arbeitsergebnissen

Der Kunde erhält das unbefristete, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht, sämtliche Arbeitsergebnisse zu nutzen und zu verwerten. MCS Consult ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte dadurch weder einen Hinweis auf den Kunden noch auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Kunden erhalten.

8. Schadenersatzansprüche

MCS Consult haftet für die erbrachte Beratungsleistung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hat MCS Consult Schadenersatz zu leisten, so gehen diese Ansprüche ausschließlich auf Geld. Die Summe aller Schadenersatzansprüche ist auf die Vertragssumme begrenzt. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglichem Handeln sind ausgeschlossen.

9. Kündigungsfristen

Jede der beiden Parteien hat das Recht, die einzelnen Projekt- bzw. Einzelabrufe unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen aufzuheben. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, bedürfen aber der beidseitigen Zustimmung und sind nur in Schriftform gültig.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München.